Über sein Leben hinaus Gutes bewirken

Wer über sein Leben hinaus Gutes bewirken möchte, kann mit seinem Nachlass nachhaltige Unterstützung leisten. Auch die Kinder- und Jugendhilfe Ruanda e.V. kann auf verschiedene Weise in einem Testament oder durch eine Zuwendung bedacht werden. Ob als Erbe, durch ein Vermächtnis oder eine Schenkung – jede Form der Unterstützung trägt dazu bei, unsere Arbeit langfristig zu sichern und Kindern und Jugendlichen in Ruanda Perspektiven zu eröffnen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten geben und erste Orientierung bieten, wie Sie Ihr Engagement über den eigenen Lebensweg hinaus fortführen können.

Grundsätzliches

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine gemeinnützige Organisation – wie die KJHR – zu bedenken. So kann ein Teil des Vermögens zu Lebzeiten geschenkt werden, die KJHR als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden oder zum Erben bestimmt werden. Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel erbschafts- und schenkungssteuerbefreit, sodass die gesamte Zuwendung dem Verein auch wirklich zugutekommt.

Festlegung im Testament

Wer die KJHR bedenken möchte, muss dies für den Todesfall in seinem Testament bestimmen. Ohne Festlegung im Testament erben die gesetzlichen Erben. Auch bei der Aufsetzung eines Testaments erhalten die gesetzlichen Erben aber einen Pflichtteil, eine gesetzliche Mindestbeteiligung.

Bei der Einsetzung im Testament ist zwischen der Stellung als Erbe und als Vermächtnisnehmer zu unterscheiden: Wird die KJHR als Erbin eingesetzt, erbt er nicht nur das Vermögen bzw. einen Teil des Vermögens, sondern auch alle Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers, kümmert sich ggf. um die Wohnungsauflösung, Bestattung, Grabpflege und sonstigen Verbindlichkeiten. Wird ein Sachwert, etwa eine Immobilie, der KJHR vermacht und sind weitere Erben im Testament berücksichtigt, muss sich die KJHR im Zweifel mit den weiteren Miterben einigen, wie mit der Immobilie umzugehen ist. Generell kann die Zuwendung von Sachwerten einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Daher ist die Einsetzung der KJHR als Vermächtnisnehmerin in der Regel der einfachere Weg. Handelt es sich um eine Geldsumme, eine Immobilie oder einen sonstigen Wert und nicht um das gesamte Vermögen, ist dies in der Regel ein Vermächtnis und keine Erbeinsetzung. Die KJHR wird dann nicht Erbin, sonst erhält einen Anspruch gegenüber den Erben auf den eingesetzten Wert. Das Vermächtnis kann auch mit Wünschen verknüpft werden, wofür es eingesetzt werden soll.

Um ein Vermächtnis wirksam zu verfügen, ist die richtige Wortwahl wichtig:

Beispiel für eine Erbeinsetzung:

Als Erbende bestimme ich zu gleichen Teilen meine Frau Maria Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt, und den gemeinnützigen Verein Kinder- und Jugendhilfe Ruanda e.V., c/o Sonja Suermann, Heinrich-Heine-Allee 19, 40213 Düsseldorf.

Beispiel für ein Vermächtnis:

Der gemeinnützige Verein Kinder- und Jugendhilfe Ruanda e.V., c/o Sonja Suermann, Heinrich-Heine-Allee 19, 40213 Düsseldorf soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von X Euro erhalten.

In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung für die Aufsetzung eines wirksamen Testaments sinnvoll und angeraten, um sicherzustellen, dass das Erbe so vermacht wird, wie es der Erbe gewünscht hat. Falls die KJHR bedacht werden soll, wäre auch der vorherige Kontakt sinnvoll, um die Einsetzung im Testament wirksam vorzunehmen oder etwa zu vereinbaren, dass sich die KJHR auch um Dinge wie die Grabpflege, Bestattung o.Ä. kümmern soll. Entsprechende Vereinbarungen können statt im Testament auch in einen Erbvertrag aufgenommen werden.

Schenkung

Auch vor Eintritt des Todes kann eine Schenkung unter Lebenden an die KJHR sinnvoll sein. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass pflichtteilsberechtigte Erben Rückforderungsansprüche gegen die KJHR haben können, wenn der Schenkende vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung verstirbt.

Eine Schenkung kann auch erst mit dem Tod wirksam werden. In diesem Fall handelt es sich um ein Schenkungsversprechen, welches notariell beurkundet werden muss.

Ohne notarielle Beurkundung kann ein Schenker eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall vereinbaren. Ein Sparbuch, Bankkonto oder Wertpapierdepot geht am Tag des Todes auf die KJHR über. Denkbar ist dies auch als Bezugsberechtigter der Lebens- oder Rentenversicherung.

Für alle diese Möglichkeiten ist sowohl eine anwaltliche Beratung als auch ein vorheriger Kontakt zu uns sinnvoll. Wir können mit diesen Informationen lediglich Anregungen geben. Eine anwaltliche Beratung können diese Informationen nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger juristischer Prüfung erheben diese Informationen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Kontoverbindung für Überweisungen/Daueraufträge:
Kinder- und Jugendhilfe Ruanda e.V.
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